Vorraussetzungen & Aufnahmeverfahren

Unsere Dienstleistung richtet sich an erwachsene Menschen mit einer seelischen Erkrankung, die sich in einer psychosozialen Notlage befinden und Hilfestellung zum selbstständigen Wohnen benötigen. Vorrangiges Ziel unserer Arbeit mit dem betreuten Menschen ist, ihn zu einer eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung zu befähigen.

 

Die notwendigen Unterstützungsleistungen richten sich nach den Wünschen und Zielen des Betreuten und den im Hilfeplanverfahren individuell ermitteltem Bedarf. Der Kostenträger unseres Leistungsangebotes ist nach §§ 78,90, 99, 113 SGB IX (Eingliederungshilfe) der Landschaftsverband Rheinland sowie für junge Erwachsene nach § 35a SGB VIII das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und den Fragen zur Kostenübernahme. Bitte vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit uns.